HomeRechtsprechung → AsylGH: B1 254624-0/2008

AsylGH - 05.09.2009 - B1 254624-0/2008
Thema / LandAsylrecht, Refoulementschutz, Nigeria
BeschreibungKörperbehinderung; alleinerziehende Mutter; keine familiäre Unterstützung; besondere Verletzlichkeit; Länderberichte; fehlende staatliche und soziale Unterstützung; keine Lebensgrundlage; Art. 3 EMRK; Subsidiärschutz
Der Asylgerichtshof hat gemäß § 75 Abs 1 und 7 Asylgesetz 2005 […]
zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird gemäß § 7 AsylG 1997 […] hinsichtlich Spruchpunkt I. als unbegründet abgewiesen.

Gemäß § 8 Abs. 1 AsylG wird festgestellt, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung von XXXX nach Nigeria nicht zulässig ist.

Gemäß § 8 Abs. 3 i. V. m. § 15 AsylG wird XXXX eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis zum 15. September 2010 erteilt.

Spruchpunkt III des angefochtenen Bescheides wird ersatzlos behoben.

[…] Die Erstbeschwerdeführerin, eine Staatsangehörige von Nigeria, stellte am 04.08.2004 beim Bundesasylamt einen Asylantrag.

[…] Der Asylantrag wurde mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesasylamtes gemäß § 7 AsylG abgewiesen (Spruchpunkt I.) und festgestellt, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung der Asylwerberin nach Nigeria gemäß § 8 Abs.1 AsylG zulässig ist (Spruchpunkt II.). Weiters wurde sie gemäß § 8 Abs. 2 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt III). Das Bundesasylamt gründete seine Entscheidung auf die Beurteilung, dass das Vorbringen der Antragstellerin nicht glaubhaft sei.

Dagegen richtet sich die mit Schriftsatz vom 28.10.2004 rechtzeitig erhobene Berufung, in der die Asylgewährung sowie die Feststellung, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung der Erstbeschwerdeführerin nicht zulässig sei und die Behebung der Ausweisung beantragt werden. Inhaltlich wird der im angefochtenen Bescheid getroffenen Beweiswürdigung entgegengetreten.

[…] Mit Schreiben vom 27.06.2005 […] stellte die Erstbeschwerdeführerin für ihren am XXXX geborenen Sohn einen Asylantrag im Familienverfahren, der mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 26.07.2005 […] abgewiesen wurde, wobei festgestellt wurde, dass die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung des Antragstellers nach Nigeria gemäß § 8 Abs. 1 AsylG zulässig sei und dieser nach § 8 Abs. 2 AsylG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen wurde.
Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens:

[…] Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige von Nigeria Ihre Identität steht fest.

Die Erstbeschwerdeführerin ist als Folge einer Polioerkrankung in der Kindheit körperlich behindert und benutzt einen Rollstuhl. […]

Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter ihres mit ihr lebenden am XXXX in Österreich geborenen Sohnes, des Zweitbeschwerdeführers. Mit dem Vater des Kindes besteht seit mehreren Jahren kein Kontakt.

Im Falle eine Rückkehr im Herkunftsstaat wäre die Erstbeschwerdeführerin vor den Hintergrund der Situation in ihren Herkunftsstaat als alleinstehende und behinderte Frau mit einem Kleinkind mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit gefährdet, keine Lebensgrundlage vorzufinden.

[…] Aufgrund ihrer Position als alleinstehende Frau mit einer Körperbehinderung und einem Kleinkind, die mit keiner Unterstützung durch ihre Familie zu rechnen hat, treffen im Falle der Erstbeschwerdeführerin mehrere Elemente zusammen, die zufolge den Feststellungen über die Situation im Herkunftsland eine besondere Verletzlichkeit indizieren. Die nach der Anfragebeantwortung des Auswärtigen Amtes Berlin an das Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 19.05.2009 schon grundsätzlich gegebenen großen Schwierigkeit einer alleinstehenden Frau in Nigeria, sich eine eigene wirtschaftliche Existenz aufzubauen, werden durch die infolge der Körperbehinderung […] nur äußerst eingeschränkt bestehende Erwerbsaussichten in einer solchen Weise verstärkt, dass davon auszugehen ist, dass die Beschwerdeführer angesichts des Fehlens von staatlicher und sozialer Unterstützung keine Lebensgrundlage vorfinden würde, zumal die Erstbeschwerdeführerin schon vor der Ausreise keinerlei Hilfe durch ihre Familie erhalten hatte. Diese Situation wirkt sicht nicht nur gleichermaßen auf den Zweitbeschwerdeführer aus, sondern wird vielmehr wegen der für seine Obsorge notwendigen zusätzlichen Aufwendungen sogar verstärkt.

[…] Wie den Sachverhaltsfeststellungen zu entnehmen ist, haben die gegenüber dem Bundesasylamt und dem unabhängigen Bundesasylsenat erstatteten Verfolgungsbehauptungen der Erstbeschwerdeführerin nicht den Tatsachen entsprochen. Für den Zweitbeschwerdeführer wurden durch die Erstbeschwerdeführerin als seine gesetzliche Vertreterin im Verfahren keine eigenen Fluchtgründe vorgebracht. Ein Beschwerdeverfahren über den Asylantrag des Vaters des Zweitbeschwerdeführers ist […] beim Asylgerichtshof anhängig. Da allerdings die Beschwerdeführer mit den Vater des Zweitbeschwerdeführers seit mehreren Jahren keinen Kontakt haben und somit kein Familienleben besteht, wären selbst in Falle einer günstigen Entscheidung über die Beschwerde des Vaters des Zweitbeschwerdeführers die Bestimmungen des § 10 AsylG über das Familienverfahren nicht anwendbar und könnte dies nicht zu einer Asylgewährung an den Zweitbeschwerdeführer führen.

Die nach dem Feststellungen bestehende Gefährdung der Beschwerdeführer, im Herkunftsstaat bei einer Rückkehr keine Lebensgrundlage vorfinden zu können, ist nicht auf Gründe der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe der politischen Gesinnung zurückzuführen, sondern auf das im vorliegenden Fall gegebene untypische Zusammenfallen von Merkmalen besonderer Verletzlichkeit in der Person der Beschwerdeführer.

[…] Wie bereits oben ausgeführt, gelang es den Asylwerbern nicht, eine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention darzutun, sodass die Anwendbarkeit des § 57 Abs. 2 FrG von vornherein ausscheidet. Zu prüfen bleibt, ob in den vorliegenden Fällen die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung der Asylwerber nach Nigeria Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK oder das Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe verletzen würde und daher gemäß § 57 Abs.1 FrG unzulässig ist.

Dies allerdings ergibt sich aus dem zur Situation in Nigeria festgestellten Sachverhalt im Zusammenhang mit der untypischen besonderen Verletzlichkeit der Erstbeschwerdeführerin als alleinstehende und behinderte Frau mit einem Kleinkind, die keine staatliche oder familiäre Unterstützung zu erwarten hat. Da die Beschwerdeführer deshalb mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit nach einer Rückführung keine Lebensgrundlage vorfinden würde, stünde die Rückführung im Hinblick auf außerhalb staatlicher Verantwortlichkeit liegende Gegebenheiten im Zielstaat im Widerspruch zu Art. 3 EMRK (vgl. zu Art. 3 EMRK z.B. VwGH 16.07.2003, 2003/01/0059, mit Verweis auf VwGH 21.08.2001, Zl. 2000/01/0443).

[…] Voraussetzung für die Erteilung einer befristeten Aufenthaltsberechtigung gemäß § 8 Abs.3 AsylG ist eine dem Rechtsbestand angehörende Feststellung nach § 8 Abs.1 AsylG, dass eine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung unzulässig ist. Ein solcher Ausspruch erfolgt mit dem vorliegenden Erkenntnis. Da eine Verbesserung einerseits der Lage in Nigeria andererseits des körperlichen Zustandes der Erstbeschwerdeführerin nicht absehbar sind, ist die befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß § 15 Abs. 2 AsylG im gesetzlich vorgesehenen Höchstausmaß von einem Jahr zu erteilen.

Wegen des Wegfalls der Voraussetzungen für ihre Erlassung war die mit Spruchpunkt III des angefochtenen Bescheides verfügte Ausweisung des Beschwerdeführers jeweils zu beheben.