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Was wir tun

Wir vernetzen

Die RechtsanwältInnen im Netzwerk AsylAnwalt arbeiten eng mit den RechtsberaterInnen der regionalen Beratungsstellen der Partnerorganisationen zusammen und erhalten Unterstützung von der Koordinationsstelle der Caritas Österreich in organisatorischer und fachlicher Hinsicht. 

 

Für die Vertretung eines Falles vor dem Asylgerichtshof können die RechtsanwältInnen auch die Leistungen der AsylGH-VerhandlerInnen der Caritas Österreich und des Österreichischen Roten Kreuzes in Anspruch nehmen.

 

Zum allgemeinen Erfahrungs- und Informations­austausch finden halbjährlich österreich­weite Netzwerk-Tagungen statt, an denen alle Netzwerk-Beteiligte (AnwältInnen und NGO-VertreterInnen) teilnehmen.

Wir vertreten

Die im Netzwerk tätigen RechtsanwältInnen übernehmen gegen eine geringfügige monatliche Aufwandsentschädigung nach näher festgelegten Kriterien die kostenlose Vertretung von Flüchtlingen in  asyl- und fremdenrechtlichen Belangen und sind Anlaufstelle für die RechtsberaterInnen der Projektorganisationen bei speziellen rechtlichen Problemen.

 

Die Übertragung eines Falles an die AnwältInnen erfolgt in Rücksprache mit der Koordinationsstelle auf Ersuchen der RechtsberaterInnen einer Partnerorganisation. Ein Projektfall soll - aus juristischer oder humanitärer Sicht - besonders vertretungs­würdig sein und einen der folgenden Themenbereiche umfassen:

 

a. Zugang zum Asylverfahren

b. Asylverfahren

c. Definition des Flüchtlingsbegriffs

d. Refoulementschutz

e. Schubhaft

f. Sonstiges im Zusammenhang mit der Flüchtlingseigenschaft (wie zB Aufenthalts­berechtigung, Bundesbetreuung, fremdenpolizeiliche Maßnahmen etc.)

Wir informieren

Die Caritas Österreich stellt die Koordination und Verwaltung des Projekts sowie die interne Informationsverteilung sicher. Die Koordinationsstelle ist Anlaufstelle für Rechtsfragen im Asylverfahren, erteilt Auskünfte an RechtsberaterInnen und informiert laufend mittels Newsletters über aktuelle asylrelevante Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung.

 

UNHCR informiert regelmäßig über interessante Entwicklungen im internationalen Flüchtlingsrecht und stellt allen Netzwerk-Beteiligten entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung.

 

Über das Österreichische Rote Kreuz (ACCORD) erhalten die RechtsanwältInnen auf Anfrage detaillierte Hintergrundinformationen zur Situation in den Herkunftsländern von AsylwerberInnen.