Wir vernetzen
Die Rechtsanwält*innen im Netzwerk AsylAnwält*innen arbeiten eng mit den Rechtsberater*innen der regionalen Beratungsstellen der Partnerorganisationen zusammen und erhalten Unterstützung von der Koordinationsstelle der Caritas Österreich in organisatorischer und fachlicher Hinsicht.
Für die Vertretung eines Falles vor dem Bundesverwaltungsgericht können die Rechtsanwält*innen auch die Leistungen der Mitarbeiter*innen des BVwG-Asyl-Projekts der Caritas Österreich und der Jurist*innen des Österreichischen Roten Kreuzes in Anspruch nehmen.
Zum allgemeinen Erfahrungs- und Informationsaustausch finden halbjährlich österreichweite Netzwerk-Tagungen statt, an denen alle Netzwerk-Beteiligten (Rechtsanwält*innen und NGO-Vertreter*innen) teilnehmen.
Wir vertreten
Die im Netzwerk tätigen Rechtsanwält*innen übernehmen gegen eine geringfügige Aufwandsentschädigung seitens des Netzwerks nach näher festgelegten Kriterien die kostenlose Vertretung von Flüchtlingen in asyl- und fremdenrechtlichen Belangen und sind Anlaufstelle für die Rechtsberater*innen der Projektorganisation bei speziellen rechtlichen Problemen.
Die Übertragung eines Falles an die Anwält*innen erfolgt in Rücksprache mit der Koordinationsstelle auf Ersuchen der Rechtsberater*innen einer Partnerorganisation. Wir übernehmen keine Vertretungen auf Ersuchen von Privatpersonen! Wenn ein Fall aus Ihrer Sicht im Rahmen des Netzwerk AsylAnwält*innen vertreten werden sollte, wenden Sie sich bitte an die Rechtsberatungsstelle einer unserer Partnerorganisationen.
Ein Projektfall soll - aus juristischer oder humanitärer Sicht - besonders vertretungswürdig sein und einen der folgenden Themenbereiche umfassen:
a. Zugang zum Asylverfahren
b. Asylverfahren
c. Definition des Flüchtlingsbegriffs
d. Subsidiärer Schutz
e. Rückkehrentscheidung
f. Schubhaft
g. Sonstiges im Zusammenhang mit der Flüchtlingseigenschaft (wie zB Aufenthaltsberechtigung, Grundversorgung, fremdenpolizeiliche Maßnahmen etc.)
Wir informieren
Die Caritas Österreich stellt die Koordination und Verwaltung des Projekts sowie die interne Informationsverteilung sicher. Die Koordinationsstelle ist Anlaufstelle für Rechtsfragen im Asylverfahren, erteilt Auskünfte an RechtsberaterInnen und informiert laufend über aktuelle asylrelevante Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung.
UNHCR informiert regelmäßig über interessante Entwicklungen im internationalen Flüchtlingsrecht und stellt allen Netzwerk-Beteiligten entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung.
Über das Österreichische Rote Kreuz (ACCORD) erhalten die Rechtsanwält*innen auf Anfrage detaillierte Hintergrundinformationen zur Situation in den Herkunftsländern von AsylwerberInnen.