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VfGH - 29.06.2013 - Objektive Willkür des AsylGH infolge Verkennung der durch die Rechtsprechung des EuGH geklärten Rechtslage betreffend Schutz der UNRWA (UN Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Neat East) - EU-Recht, Israel, Palästinensische Gebiete

Eine Registrierung von Palästinaflüchtlingen bei UNRWA reicht als Nachweis der tatsächlichen Inanspruchnahme der Hilfe durch eine von der GFK erfasste Organisation aus. Der Schutz durch UNRWA muss als "aus irgendeinem Grund nicht länger gewährt" betrachtet werden, wenn nicht vom Betroffenen zu kontrollierende, von seinem Willen unabhängige Gründe vorliegen, die ihn zwingen, das Gebiet zu verlassen, wodurch der "ipso facto"-Schutz der Statusrichtlinie zur Anwendung kommt. Unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 12 Statusrichtlinie.

VfGH - 26.06.2013 - Verletzung im Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß Art. 47 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta - EU-Recht, Glaubwürdigkeit, Verfahrensrecht, Afghanistan

In wesentlichen Punkten nicht nachvollziehbare Ausführungen des AsylGH zur Unglaubwürdigkeit der geschilderten fluchtauslösenden Ereignisse. Da der Sachverhalt aus der Aktenlage iVm der Beschwerde nicht geklärt war, lagen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 7 AsylG 2005 für das Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung vor dem AsylGH nicht vor.

EGMR - 06.06.2013 - Verletzung im Recht auf eine wirksame Beschwerde in einem Dublin-Folgeantragsverfahren (Ungarn) - Drittstaatsicherheit/Dublin, Menschenrechte, Verfahrensrecht, Sudan, Ungarn

Dem Antragsteller kam im Folgeantragsverfahren gem. § 12a Abs. 1 Asylgesetz kein faktischer Abschiebeschutz zu, trotzdem im damaligen Zeitpunkt vertretbare Gründe ("arguable claim") dafür vorlagen, dass im Zielstaat (Ungarn) eine Art. 3 EMRK verletzende Behandlung erfolgen würde. Dadurch wurde der Beschwerdeführer in seinem Recht auf eine wirksame Beschwerde gemäß Art. 13 iVm Art. 3 EMRK verletzt.
Im Lichte des neuesten Berichtes von UNHCR betreffend Ungarn besteht für den Beschwerdeführer nunmehr keine reales und individuelles Risiko einer Verletzung von Art. 3 EMRK im Falle der Abschiebung nach Ungarn.

EuGH - 06.06.2013 - EuGH Vorabentscheidung zu Art. 6 Abs. 2 Dublin-Verordnung. - Bleiberecht, EU-Recht, Großbritannien, Italien

Hat ein unbegleiteter Minderjähriger, der keinen sich in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig aufhaltenden Familienangehörigen hat, in mehreren EU-Mitgliedstaaten einen Asylantrag gestellt, so ist unter diesen derjenige zur Durchführung des Asylverfahrens zuständig, in dem sich der unbegleitete Minderjährige aufhält, nachdem er dort einen Asylantrag gestellt hat..

EuGH - 30.05.2013 - Unanwendbarkeit der RückführungsRL auf AsylwerberInnen, Auslegung der AsylverfahrensRL und AufnahmeRL - EU-Recht, Schubhaft, Tschechische Republik

I. Die RL 2008/115/EG (RückführungsRL) ist nicht auf Drittstaatsangehörige anwendbar, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, solange das Verfahren darüber noch anhängig ist. Folglich ist auf ihrer Basis auch keine Inhaftierung möglich, sobald – auch während der Haft zum Zweck der Rückführung – ein Asylantrag gestellt wird.
II. Die RL 2005/85/EG (VerfahrensRL) und 2003/9/EG (AufnahmeRL) stehen einer Inhaftierung nach nationalen Vorschriften nicht entgegen, wenn der Asylantrag einzig und allein zu dem Zweck gestellt wurde, den Vollzug der Rückführungsentscheidung zu verzögern und es objektiv erforderlich ist, die Haft aufrechtzuerhalten, damit sich der Betreffende seiner Rückführung nicht entzieht.

EGMR - 09.04.2013 - 70073/10 und 44539/11, H. und B. gegen Vereinigtes Königreich - Interne Fluchtalternative, Refoulementschutz, Afghanistan

Ob eine Gefährdung von Personen, die mit der afghanischen Regierung und/oder internationalen Truppen zusammenarbeiten, seitens der Taliban auch in Kabul besteht, hängt von den individuellen Umständen, der Art des Bezuges zur internationalen Gemeinschaft und dem Profil der Personen ab. Es bestehen wenige Anzeichen, dass Personen, welche – wie von den Taliban gefordert – ihre Tätigkeit für die internationale Gemeinschaft beendet haben und in andere Gebiete gezogen sind, gefährdet sind.

EGMR - 02.04.2013 - Keine systemischen Mängel in der Versorgung von AsylwerberInnen in Italien. - Drittstaatsicherheit/Dublin, Refoulementschutz, Italien, Somalia

Die Unzulänglichkeiten bezüglich der generellen Situation und der Lebensbedingungen von AsylwerberInnen in Italien erreichen nicht die für eine Verletzung des Art 3 EMRK notwendige Schwelle der systemischen Mängel in der Gewährleistung der nötigen Unterstützung und Einrichtungen, die sich um die Bedürfnisse der AsylwerberInnen kümmern.

EGMR - 28.03.2013 - 2964/12, I.K. gegen Österreich - Abschiebung, Refoulementschutz, Russische Föderation

Reales Risiko einer Verletzung des Artikels 3 EMRK bei Abschiebung eines Russischen Staatsangehörigen tschetschenischer Volksgruppenzugehörigkeit in die Russische Föderation; in Tschetschenien finden weiterhin gezielte Menschenrechtsverletzungen statt. Keine ausreichende Auseinandersetzung der österreichischen Behörden mit der Gefahr einer Verletzung des Artikel 3 EMRK aufgrund der Zurückweisung des Folgeantrags des Beschwerdeführers wegen entschiedener Sache, obwohl dessen Mutter aufgrund derselben Fluchtgründe den Status der Asylberechtigten erhalten hatte

VfGH - 13.03.2013 - Keine ausreichende Begründung der Entscheidung des Asylgerichtshofes - Verfahrensrecht, Pakistan

Aufhebung einer Entscheidung des AsylGH wegen Willkür. Bloße Verweise auf die Feststellungen erstinstanzlicher Behörden bzw. auf andere Entscheidungen (des AsylGH) und die dort verwendeten, mittlerweile veralteten Länderberichte, genügen grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen nicht.